Rechtsprechung
BGH, 28.06.1965 - VII ZR 123/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rat oder Empfehlung im Sinne des § 676 BGB - Einzeichnung von einfachen Streifenbanketten als Fundamente - Pflichten als Bauunternehmer - Ursächlichkeit für die Rissbildung an einem Gebäude - Nachweis eines Schadens
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
Auszug aus BGH, 28.06.1965 - VII ZR 123/63
Nach dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 1965 (BGHZ 43, 227) haften der Architekt und der Bauunternehmers die dem Bauherrn wegen desselben Mangels am Bauwerk Schadensersatz schulden, als Gesamtschuldner.
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69
Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer
Er hätte zumindest den Architekten bei einem solchen auf einer Warft auszuführenden Bauvorhaben, das in der Regel an die Gründung besondere Anforderungen stellt (vgl. BGH VII ZR 123/63 vom 28. Juni 1965 Schäfer-Finnern Z. 3 01 Bl. 332), auf die seiner statischen Berechnung zugrunde liegenden Annahmen ausdrücklich hinweisen müssen.